Gemeinde Hasliberg

Allgemeine Neubewertung der Grundstücke und Wasserkräfte 2020

3. November 2021

Die letzte allgemeine Neubewertung der Grundstücke und Wasserkräfte wurde per 1. Januar 1999 durchgeführt. In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Immobilienpreise fast ausnahmslos nach oben entwickelt. Die amtlichen Werte stehen somit im Jahr 2020 teilweise in einem sehr realitätsfernen Verhältnis zum aktuellen Verkehrswert. In der Märzsession 2017 hat der Grosse Rat des Kantons Bern deshalb eine allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlich geschätzten Grundstücke und Wasserkräfte per 2020 angeordnet (Art. 182 StG). Um die amtlichen Werte für die Grundstücke bestimmen zu können, führt die Amtliche Bewertung eine Statistik über sämtliche verkaufte Grundstücke im Kanton Bern. Die Gesamtheit aller Verkaufspreise zwischen zwei Zeitpunkten bildet die statistische Grundlage für eine Bemessungsperiode. Die Bemessungsperiode wird per Dekret vom Grossen Rat bestimmt. Für die Steuerjahre 1999 bis und mit 2019 gilt die Bemessungsperiode 1993 bis 1996. Ab dem Steuerjahr 2020 gilt die Bemessungsperiode 2013 bis 2016.

Ziel der allgemeinen Neubewertung 2020 ist es, ein Zielmedianwert von 70 % der Verkehrswerte anzustreben. Ebenfalls soll die steuerliche Gleichbehandlung gemäss den gesetzlichen Vorgaben wiederhergestellt werden. Alle Grundstücke im Kanton werden aus technischen Gründen automatisiert verarbeitet und den Eigentümern eröffnet. Dies erfolgt auch, wenn der amtliche Wert beispielsweise bei landwirtschaftlichen Wald- oder Landgrundstücken unverändert bleibt. Nur in wenigen konkreten und genau definierten Einzelfällen ist für die Festlegung des neuen amtlichen Werts ein Augenschein vor Ort notwendig.

Die meisten Eigentümer/Nutzniesser der Grundstücke in unserem Gemeindegebiet haben die Eröffnung der neuen amtlichen Werte bereits erhalten. Einzelne Grundstücke werden zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage seit der Eröffnung. Der Eigenmietwert kann nicht zusammen mit dem amtlichen Wert angefochten werden, sondern erst im Rahmen der persönlichen Steuerveranlagung 2020.

Falls Sie die Details der Berechnung des amtlichen Wertes einsehen möchten, können Sie die Bewertungsakten gerne bei unserem Leiter Steuerwesen Emanuel Bachmann unter Angabe der entsprechenden Grundstück-Nummer/n anfordern, emanuel.bachmann@hasliberg.ch, Tel. 033 972 11 50.

Unter Allgemeine Neubewertung und auch beim Hauseigentümerverband sind hilfreiche Informationen zu finden. Für allfällige Fragen steht Ihnen zudem die Amtliche Bewertung des Kantons Bern zur Verfügung, Tel. 031 633 66 44.


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