Gemeinde Hasliberg

Datenschutz

Damit Dorfvereine, Kirchgemeinden, Jahrgänger Komitees etc. Bürger/innen kontaktieren oder im Rahmen eines hohen Geburtstages ehren können, fordern sie Personendaten bei der Gemeinde an. Die Gemeinde gibt, gestützt auf Art. 11 des kantonalen Datenschutzgesetzes und im Interesse der Bürger/innen, diese Daten bekannt. Bürger/innen, die wünschen, dass ihre Personendaten nicht bekanntgegeben werden, können dies mit einer Mitteilung an die Einwohnergemeinde Hasliberg, Urseni 331c, 6085 Hasliberg Goldern oder per Mail an gemeinde@hasliberg.ch schriftlich kundtun. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohner/-innen und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei sind die Vorschriften einzuhalten (www.dsa.be.ch/de/start.html). Mit dem Datenschutz werden die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Menschen geschützt. Dieser Schutz ist gewährt, wenn die vorhandenen Daten bei der Gemeinde bleiben und nicht unberechtigterweise weitergegeben werden.

Das Rechnungsprüfungsorgan ist die Aufsichtsstelle für den Datenschutz und kontrolliert jährlich die Einhaltung der Bestimmungen auf Gemeindeebene. Das Resultat der Kontrolle wird in einem Bericht festgehalten und im Vorfeld der Gemeindeversammlung, jeweils in der schriftlichen Orientierung, bekanntgegeben. Aktuell ist die Fankhauser & Partner AG aus Huttwil Rechnungsprüfungsorgan und somit auch die Aufsichtsstelle. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Bericht:

Datenschutzbericht 2022