Amtliche Bewertung

Der amtliche Wert
Der amtliche Wert ist der Vermögenswert eines Grundstückes. Der amtliche Wert wird in der Regel aufgrund eines Augenscheins und einer Beurteilung durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Änderungen im Bestand, Zustand oder in der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden lösen eine ausserordentliche Neubewertung aus.

Der Eigenmietwert
Bei Eigengebrauch eines Grundstückes oder Grundstückteils bezieht der Grundeigentümer eine Naturalleistung aus seinem Grundstück, die er als Einkommen zu versteuern hat (Eigenmietwert).

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