Baubewilligungsverfahren
Ist mein Bauvorhaben baubewilligungspflichtig? Was ist beim Erarbeiten und Einreichen eines Baugesuchs zu beachten? Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte rund um Baugesuche zusammengefasst:
Seit März 2022 müssen Baugesuche im Kanton Bern elektronisch über die eBau-Plattform eingereicht werden. Das Ausfüllen des Baugesuchs in eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten im eBau-Portal unterstützt Sie die Wegleitung. Aufgrund ausstehender gesetzlicher Anpassungen müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin zweifach ausgedruckt und unterschrieben beim Bauinspektorat eingereicht werden. Nach der Erfassung in eBau reichen Sie das unterzeichnete Baugesuchsformular mit den erforderlichen Unterlagen in Papierform bei der Einwohnergemeinde Hasliberg ein. Das Baugesuch gilt erst dann als eingereicht, wenn die Baugesuchsunterlagen bei der Einwohnergemeinde Hasliberg in Papierform vorliegen.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauinspektorat und Umwelt | 033 972 11 52 | bauverwaltung@hasliberg.ch |
| Name | Download |
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