Einbürgerungsverfahren
Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Auf der Website des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern erhalten Sie ausführliche Informationen über das Einbürgerungsverfahren.
https://www.einbuergerung.sid.be.ch/de/start/einbuergerung/ordentliche-einbuergerung.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Interessieren Sie sich für eine ordentliche Einbürgerung? Melden Sie sich bei der Gemeinde, Abteilung Gemeindeschreiberei, damit wir Sie detailliert über das Verfahren und die Kosten informieren und Ihnen die notwendigen Formulare abgeben können.
Erleichterte Einbürgerung
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie von der erleichterten Einbürgerung profitieren. Dies betrifft insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Amts für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.
https://www.einbuergerung.sid.be.ch/de/start/einbuergerung/erleichterte-einbuergerung.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Hier erhalten Sie auch die Gesuchsformulare:
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
www.sem.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Tel. 058 465 11 11
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 033 972 11 50 | gemeinde@hasliberg.ch |
| Name | Download |
|---|