Fahrbewilligungen

In der Gemeinde Hasliberg sind folgende Strassen mit einem Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder belegt, bei denen die Ortspolizeibehörde in begründeten Fällen Fahrbewilligungen erteilen kann:

  • Balisalpstrasse, ab Brücke Obendorf-Balisalp-Käserstatt
  • Haltistrasse, inkl. Anschlusswege Ägeri, Bort, Lischen
  • Bidmistrasse, ab Berghaus SBB-Bidmi-Mägisalp
  • Winterlückenstrasse, ab Blatti-Schletter-Winterlücken-Gental, inkl. Schletter-Bidmi und Winterlicken-Moosbielen
  • Unterfluhstrasse, ab Schwandbrücke-Meiringen

Insbesondere erhalten Liegenschaftsbesitzer und Mieter von Ferienwohnungen eine Fahrbewilligung zu ihrer Liegenschaft oder zum Mietobjekt. 

Auch in Ausnahmefällen werden Fahrbewilligungen erteilt. Für die Abgabe der Fahrbewilligungen ist die Gemeindeverwaltung zuständig. In strittigen Fällen entschei-det der Gemeinderat über die Abgabe von Fahrbewilligungen.

Fahrbewilligungen für Einwohner der Gemeinde Hasliberg

Einwohner mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Hasliberg erhalten auf Verlangen eine Vignette, welche zum Befahren sämtlicher Gemeindestrassen berechtigt. Von dieser Bewilligung ausgenommen ist die Strasse Unterfluh-Meiringen während des ganzen Jahres und die Strasse Hag-Bidmi im Winter (jeweils vom 20.12. bis 31.3.).

Einwohner von Unterfluh erhalten zusätzlich zur Vignette eine Fahrbewilligung für die Strasse Unterfluh-Meiringen. Diese kann bei der Gemeinde Meiringen bezogen werden.

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