Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten.

Die AHV sieht folgende drei Arten von Hinterlassenenrenten vor:

  • Witwenrenten
  • Witwerrenten
  • Waisenrenten

Die Formulare sowie weitere Informationen zur Hinterlassenenrente finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern: www.akbern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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