Nichterwerbstätige

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen.

Werden die AHV-Beiträge nicht aus Erwerbstätigkeit geleistet, entstehen möglicherweise Beitragslücken. Im Alter oder bei Invalidität kann das zu einer Kürzung der Rente führen. Deshalb zahlen auch Nichterwerbstätige jährlich ihren Beitrag an die AHV. Die betreffenden Personen tragen die Eigenverantwortung über ihre Beitragspflicht.

Die Formulare für die Anmeldung für Nichterwerbstätige sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern: www.akbern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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