Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.
Die Regierungsstatthalterämter stehen zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
- Während Bürozeiten bis 17.00 Uhr: Regierungsstatthalteramt Interlaken Oberhasli, Tel. +41 31 635 97 70
- An Wochenenden und ab 17.00 Uhr: Hotline Deutsch Tel. +41 31 635 23 53, Hotline Französisch Tel. +41 31 636 82 00
Jeweils aktuelle Informationen finden Sie unter:
- Waldbrandgefahr Kanton BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Waldbrandgefahr SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Naturgefahrensituation SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Regierungsstatthalteramt Interlaken-OberhasliExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Police App der Kantonspolizei (KAPO)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.