Gemeinde Hasliberg

Lohnausweise bitte bis am 31. Januar 2023 einreichen

9. Februar 2023

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, über sämtliche für das Jahr 2022 ausgerichtete Löhne, Spesenvergütungen und andere Leistungen Lohnausweise auszustellen, sofern nicht bereits Quellensteuern abgerechnet worden sind. Den im Kanton Bern wohnhaften Mitarbeitenden ist ein Exemplar des Lohnausweises auszuhändigen und ein weiteres Exemplar ist bis spätestens am 31. Januar 2023 direkt durch die Arbeitgeber an folgende Adresse einzureichen:

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Bedag Informatik
Scanning Lohnausweise
Engehaldenstrasse 12
Postfach
3001 Bern

Falls Mitarbeitende beschäftigt worden sind, die nicht im Kanton Bern wohnhaft waren, sind den entsprechenden Personen beide Exemplare der Lohnausweise auszuhändigen.

Weitere Informatonen finden Sie unter folgendem Link:
Link


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