Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben - neu Waldbrandgefahr erheblich
In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Biel/Bienne, Emmental, Berner Jura, Oberaargau, Seeland und Thun gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
In den Verwaltungskreisen Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli, zu denen auch die Gemeinde Hasliberg gehört, haben die Regierungsstatthalter/innen das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe aufgehoben. Es gelten die folgenden Verhaltenshinweise für die Waldbrandgefahr Stufe 3 «erheblich»:
• Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten
• Ohne Wind Feuer im Freien nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen
• Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen
• Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
Die heutige Medienmitteilung der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern ist zu finden unter:
RSA MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wir danken Ihnen für den weiterhin vorsichtigen Umgang mit Feuer. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, alarmiere Sie bitte umgehend die Einsatzkräfte unter Tel. 118.
Jeweils aktuelle Informationen finden Sie unter:
- Waldbrandgefahr Kanton BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Waldbrandgefahr SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Naturgefahrensituation SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Regierungsstatthalteramt Interlaken-OberhasliExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Police App der Kantonspolizei (KAPO)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.