Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Trotz der Niederschläge der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Deshalb gilt für den ganzen Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer.
Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren laufend beurteilt.
Die Regierungsstatthalterämter stehen zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
- Während Bürozeiten bis 17.00 Uhr: Regierungsstatthalteramt Interlaken Oberhasli, Tel. +41 31 635 97 70
- An Wochenenden und ab 17.00 Uhr: Hotline Deutsch Tel. +41 31 635 23 53, Hotline Französisch Tel. +41 31 636 82 00
Jeweils aktuelle Informationen finden Sie unter:
- Waldbrandgefahr Kanton BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Waldbrandgefahr SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Naturgefahrensituation SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Regierungsstatthalteramt Interlaken-OberhasliExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Police App der Kantonspolizei (KAPO)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.