Gemeindeversammlung vom 18. November 2026

15. Oktober 2026
Mittwoch, 18. November 2026, 20.00 Uhr, Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern

Traktanden

1.    Chronik Hasliberg, Abrechnung Verpflichtungskredit: Kenntnisnahme

2.    Budget 2027
         a)    Kenntnisnahme Finanzplan 2026 - 2031
         b)    Genehmigung der Steueranlage der Gemeindesteuern 2027
         c)    Genehmigung der Steueranlage der Liegenschaftssteuern 2027
         d)    Genehmigung des Budgets 2027

3.    Strassensanierung Blatti - Gofer - Eggli, Wiedererwägung Beschluss vom 26. November 2025: Genehmigung Verpflichtungskredit

4.    Strassensanierung im Bereich Laass: Genehmigung Verpflichtungskredit

5.    Energetische Sanierung Schulhaus Altbau: Genehmigung Verpflichtungskredit

6.    Gebührenreglement, Änderungen: Beschluss

7.    Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen: Beschluss
        •      Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen

8.    Überführung von 24'870 Aktien der Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen (Entwidmung): Beschluss

9.    Wahl von einem Gemeinderatsmitglied für die Amtsdauer vom 1. Januar 2027 - 31. Dezember 2030
        •     Anordnung der Wahl

10.    Orientierungen
         a)    Wohnraumförderung
         b)    Baustelle N8, Brünigpass
         c)    Wasserversorgung: Aktuelle Situation und Ausblick Winter 2026/2027

11.    Verschiedenes

12.    Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürger/innen

Die Unterlagen zu den Traktanden 6 und 7 liegen bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg öffentlich auf und können hier eingesehen werden. Das Budget 2027 liegt ab dem 30. Oktober 2026 ebenfalls auf bzw. wird hier einsehbar sein.

Das Protokoll der Versammlung liegt vom 26. November 2026 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Gemeinderat freut sich, die Teilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro einzuladen.

Gemeinderat Hasliberg

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Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen (PDF, 47 kB) Download 0 Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen