Familienzulagen

Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen.

Anspruch auf Familienzulagen haben ab der Geburt des Kindes:

  • Arbeitnehmende,
  • Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber,
  • Selbständigerwerbende,
  • Nichterwerbstätige.

Arbeitslos gemeldete Personen haben keinen Anspruch auf Familienzulagen. Sie haben jedoch Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosentaggeld.

Die Formulare sowie weitere Informationen zur Familienzulage finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern: www.akbern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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