Feuerverbot
Ein Feuerverbot wird erlassen, wenn die Wald- und Flurbrandgefahr hoch ist.
Dort, wo ein Feuerverbot in Kraft ist, sind alle Feuerquellen verboten, die einen Brand auslösen können.
Gestützt auf die Beurteilung der Waldbrandgefahr durch das Amt für Wald und Naturgefahren, können die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern Feuerverbote aussprechen.
Weitere Auskünfte zu den Feuerverboten erteilt das zuständige RegierungsstatthalteramtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und weitere Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..