Feuerwehrdienstersatzabgabe

Alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde Meiringen und alle niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer (C-Ausweis), die nicht aktiv Feuerwehrdienst leisten, zahlen eine Ersatzabgabe. Die Ersatzabgabepflicht beginnt am 1.1. des Jahres, in dem das 21. Altersjahr zurückgelegt wird, und sie dauert bis zum 31.12. des Jahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird.

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