Fischerpatent
Ein Fischereipatent für die Patentgewässer im Kanton Bern können alle Personen erwerben – mit oder ohne Wohnsitz im Kanton. Ausgenommen sind Personen, die mit einem Patententzug oder einem Fischereiverbot belegt sind.
Weitere Informationen sowie den Bezug der Fischerpatente finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..