Hinterlassenenrente
Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten.
Die AHV sieht folgende drei Arten von Hinterlassenenrenten vor:
- Witwenrenten
- Witwerrenten
- Waisenrenten
Die Formulare sowie weitere Informationen zur Hinterlassenenrente finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern: www.akbern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 033 972 11 50 | gemeinde@hasliberg.ch |