Pilzkontrolleur

Das Pilzgut ist nach Arten getrennt vorzuweisen! Die im Kanton Bern gesetzlich erlaubte Sammelmenge beträgt max. 2 Kilo pro Person und Tag. Das Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten. Pilze, die nicht für den Eigengebrauch verwendet werden (Verkauf), benötigen eine Verkaufsbewilligung einer amtlichen Pilzkontrollstelle. 

Weitere Informationen sowie einen Pilzkontrolleur in Ihrer Nähe finden Sie unter www.vapko.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..