Gemeinde Hasliberg

Änderung der Überbauungsordnung «Käserstatt» inkl. Anpassung des Schutz- und Teilzonenplans («Lägerschutzzone»)

1. Mai 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung der Überbauungsordnung «Käserstatt» inkl. Anpassung des Schutz- und Teilzonenplans («Lägerschutzzone») im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat beschlossene Änderung der Änderung der Überbauungsordnung «Käserstatt» inkl. Anpassung des Schutz- und Teilzonenplans («Lägerschutzzone») in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) mit Datum vom 19. März 2024 genehmigt.

Die Änderung der Überbauungsordnung «Käserstatt» inkl. Anpassung des Schutz- und Teilzonenplans («Lägerschutzzone») tritt am Tag nach dieser Publikation (4. Mai 2024) in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Der Gemeinderat


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