Gemeinde Hasliberg

Teilrevision Überbauungsordnung «Käserstatt» - Nachträgliche öffentliche Planauflage

1. Juni 2023

Die Einwohnergemeinde Hasliberg bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Akten der nachträglichen Änderung der teilrevidierten Überbauungsordnung «Käserstatt» nach der öffentlichen Auflage vom 23. April bis 24. Mai 2021 und der Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 24. Juni 2021 zur nachträglichen, respektive die Anpassung des Schutz- und Teilzonenplans, Ausschnitt «Käserstatt» zur öffentlichen Auflage. Es betrifft dies:

  • Ergänzung der Koordinaten zur Verortung des UeO-Perimeters
  • Abstimmung der Gewässerläufe auf die heutigen Erkenntnisse
  • Anpassung der Lägerschutzzone im Schutz- und Teilzonenplan, Ausschnitt Käser-statt an den Perimeter der UeO Käserstatt und die topografischen Verhältnisse

Folgende verbindliche Unterlagen liegen öffentlich auf:

Folgende orientierende Unterlagen liegen öffentlich auf:

Die Unterlagen liegen vom 2. Juni bis 3. Juli 2023 in der Gemeindeverwaltung Hasliberg während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Sie sind ebenfalls hier einsehbar.

Während der Auflagefrist können betroffene Personen und berechtigte Organisationen schriftlich und begründet Einsprache erheben und Rechtsverwahrung einreichen.
Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Hasliberg, Urseni 331c, 6085 Hasliberg Goldern.

Hinweise

  • Einsprachen können nur gegen die bezeichneten Inhalte erhoben werden.
  • Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 11. Juli 2023 statt.

Der Gemeinderat


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