Gemeinde Hasliberg

Öffentliche Planauflage: Ersatz Alpbachbrücke

17. November 2023

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des  Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Kantonsstrasse Nr.: 1111,  Brünig - Hohfluh - Reuti
Gemeinde: Hasliberg
Vorhaben: 410.20301 / Ersatz Alpbachbrücke (Objekt 10409)

Beanspruchte Ausnahmen:
•    Rodung (Art. 6 WaG)
•    Nachteilige Nutzung (nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen) (Art. 16 WaG und Art. 14 Abs. 2 WaV)
•    Unterschreiten Waldabstand (Art. 34 KWaG)
•    Bauten in Gewässerschutzzone S3 (Anh. 4 Ziff. 221 GSchV)
•    Überdecken/Eindolen von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
•    Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 48 WBG)
•    Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 - 10 BGF)
•    Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)

Schutzgebiete/-objekte: Grundwasserschutzzone S3 im Bereich Widerlager Ost

Rodung: Alpbachbrücke, Rodung 3639 m2

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Einhalten der Auflagen der einschlägigen Merkblätter des AWA

Ab Auflage des Projekts darf auf den betroffenen Grundstücken sowie dem Bauverbotsstreifen ohne Zustimmung des Tiefbauamts/Tiefbauamt, nichts mehr vorgenommen werden (rechtlich und tatsächlich), das die Ausführung des Projekts behindern könnte (Art. 37 SG, Sperrwirkung).

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hasliberg, Urseni 331c, 6085 Hasliberg Goldern

Die Unterlagen können auch elektronisch unter https://www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt eingesehen werden bzw. Alpbachbrücke direkt unter folgendem Link:
Link

Auflagedauer: 20. November – 20. Dezember 2023

Aussteckung
Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
•    Rote Holzpfähle, Nägel oder Farbpunkte: Strassenrand
•    Blaue Holzpfähle, Nägel oder Farbpunkte: Gehwegrand bergseits aussen
•    Grüne Holzpfähle, Nägel oder Farbpunkte: Böschungskante
•    Schwarze Holzpfähle, Nägel oder Farbpunkte: Widerlager
•    Braune Holzpfähle, Nägel oder Farbpunkte: Installationsplatz, Zwischenlager, temporäre Zufahrt


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