Gemeinde Hasliberg

Hasliberg: Teilrevision Ortsplanung – Umsetzung BMBV

27. Januar 2026

3. Nachträgliche öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat Hasliberg bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 sowie Art. 122 Abs. 7 und 8 der kantonalen Bauverordnung (BauV) nachträgliche Änderungen der Teilrevision Ortsplanung zur Umsetzung der BMBV aufgrund der Anhörung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur öffentlichen Auflage.

Im Gemeindebaureglement (GBR) werden folgende Bestimmungen geändert:

  • Art. 25 Abs. 1: Mass für vorspringende Gebäudeteile
  • Art. 30 Abs. 1 sowie Art. 31 und Anhänge A7 und A9: Verweise auf die Anhänge in der Fusszeile sowie Verweis auf den entsprechenden Artikel im Titel der Anhangbeschriftung
  • Art. 57a Abs. 3: Präzisierung der Formulierung «… und im Umkreis von 100 m davon …» betreffend die Beurteilung von Antennenanlagen im Ortsbildschutzgebiet

Der Gemeinderat beabsichtigt, diese Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Öffentliche Auflage
Folgende Unterlagen liegen zur Einsichtnahme auf:

Hinweis:
Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen (blaue Schrift in der Änderung des Gemeindebaureglements) erhoben werden.

Die Akten liegen während 30 Tagen, d. h. vom 30. Januar 2026 bis 2. März 2026, bei der Bauverwaltung Hasliberg während der ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem hier einsehbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträglichen Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen bei:

Bauverwaltung Hasliberg
Urseni 331c
6085 Hasliberg Goldern

Publikation
Amtsblatt: 28.01.2026
Anzeiger: 30.01.2026

Gemeinderat Hasliberg


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