Gemeinde Hasliberg

Teilrevision Ortsplanung geringfügige nachträgliche Änderungen Umsetzung BMBV

8. April 2026

Der Gemeinderat Hasliberg hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Teilrevision der Ortsplanung Umsetzung der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV geringfügige nachträgliche Änderungen beschlossen. Der Beschluss erfolgte am 26. März 2026.

Worum geht es?
Die Änderungen betreffen das Gemeindebaureglement GBR und wurden aufgrund der Rückmeldungen im Genehmigungsverfahren vorgenommen. Es handelt sich um formelle Präzisierungen und kleinere Anpassungen insbesondere:

  • Präzisierung der Bestimmungen zu vorspringenden Gebäudeteilen Art. 25 Abs. 1
  • Anpassung von Verweisen und Anhängen Art. 30 Abs. 1 Art. 31 sowie Anhänge A7 und A9
  • Klarstellung zur Beurteilung von Antennenanlagen im Ortsbildschutzgebiet Art. 57a Abs. 3 Umkreis von 100 m

Diese Änderungen gelten als geringfügig im Sinne von Art. 122 der Bauverordnung BauV.

Folgende Unterlagen können eingesehen werden und liegen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf:

Änderung Gemeindebaureglement GBR Stand Januar 2026
Kurzbericht KB mit Erläuterungen zu den Änderungen Stand Januar 2026

Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden beim:

Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR
Abteilung Orts und Regionalplanung
Nydeggasse 11 13
3011 Bern


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