Gemeinde Hasliberg

Bekanntgabe von Personendaten gemäss kantonalem Datenschutzgesetz

12. Januar 2026

Damit Vereine, Kirchgemeinden, Jahrgänger Komitees etc. Bürger/innen kontaktieren oder im Rahmen eines hohen Geburtstages ehren können, fordern sie Personendaten bei der Gemeinde an. Die Gemeinde gibt, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz und im Interesse der Bürger/innen, diese Daten bekannt.

Bürger/innen, die wünschen, dass ihre Personendaten nicht bekanntgegeben werden, können dies mit einer Mitteilung an die Einwohnergemeinde Hasliberg, Urseni 331c, 6085 Hasliberg Goldern oder per Mail an gemeinde@hasliberg.ch schriftlich kundtun.


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