Gemeinde Hasliberg

Gemeindeversammlung vom 26. November 2025

27. November 2025

Die anwesenden 171 Stimmberechtigten genehmigten mit grossem Mehr das Budget 2026, hoben das Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze ersatzlos auf und genehmigten die Änderung zum Gebührenreglement zum Abwasserentsorgungsreglement.

Im Weiteren beschlossen sie die Überbauungsordnung Wärmeverbund Hohfluh mit Zonenplanänderung, genehmigten die wiederkehrenden Ausgaben zur Betriebsführung der Wasserversorgung durch die Alpen Energie und genehmigten den Verpflichtungskredit der Strassensanierung Blatti - Gofer - Eggli.

Unter dem Traktandum «Orientierungen» erhielten die Teilnehmenden Informationen zur geplanten Baustelle N8 Brünigpass, zur aktuellen Baustelle Alpbachbrücke, zum laufenden Mitwirkungsverfahren der Höchstspannungsleitung Innertkirchen - Hasliberg - Mettlen sowie zum Thema «Wohnraum für Ortsansässige».

Zum Abschluss konnte die Gemeindepräsidentin zwei anwesenden Jungbürgern die Bürgerbriefe überreichen.

Das Protokoll der Versammlung liegt ab 4. Dezember 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat wird das Protokoll im Januar 2026 genehmigen und anschliessend unter www.hasliberg.ch die anonymisierte Fassung veröffentlichen.

Traktanden
1.    Budget 2026
       a)    Kenntnisnahme Finanzplan 2025 - 2030
       b)    Genehmigung der Steueranlage der Gemeindesteuern 2026
       c)    Genehmigung der Steueranlage der Liegenschaftssteuern 2026
       d)    Genehmigung des Budgets 2026
       Budget 2026

2.    Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze: Beschluss Aufhebung
       •     Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze

3.    Gebührenreglement zum Abwasserentsorgungsreglement, Änderung Art. 2: Beschluss
       •     Gebührenreglement zu Abwasserentsorgungsreglement

4.    Überbauungsordnung Wärmeverbund Hohfluh mit Zonenplanänderung: Beschluss
       Verbindliche Unterlagen:
       •    Überbauungsplan
       •    Überbauungsvorschriften
       •    Zonenplanänderung
       Weitere orientierende Unterlagen:
       •    Erläuterungsbericht
       •    Beilage 1 zum Erläuterungsbericht
       •    Beilage 2 zum Erläuterungsbericht
       •    Beilage 3 zum Erläuterungsbericht
       •    Mitwirkungsbericht vom Mai 2025
       •    Vorprüfungsbericht vom 16. April 2025
       •    Beilagen zum Vorprüfungsbericht
       •    Gemeinderatsprotokollauszug

5.    Wasserversorgung, Betriebsführung durch Alpen Energie: Genehmigung wiederkehrende Ausgabe

6.    Strassensanierung Blatti - Gofer - Eggli: Genehmigung Verpflichtungskredit

7.    Orientierungen
       a)    Baustelle N8, Brünigpass
       b)    Baustelle Alpbachbrücke
       c)    Höchstspannungsleitung Innertkirchen - Hasliberg - Mettlen
       d)    Klausurthema «Wohnraum für Ortsansässige»

8.    Verschiedenes

9.    Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürger/innen

Die Orientierung an die Stimmberechtigten finden Sie hier: Orientierung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Hasliberg


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