Gemeinde Hasliberg

Gemeindeversammlung vom 26. November 2025

23. Oktober 2025

Mittwoch, 26. November 2025, 20.00 Uhr, Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern

Traktanden
1.    Budget 2026
       a)    Kenntnisnahme Finanzplan 2025 - 2030
       b)    Genehmigung der Steueranlage der Gemeindesteuern 2026
       c)    Genehmigung der Steueranlage der Liegenschaftssteuern 2026
       d)    Genehmigung des Budgets 2026

2.    Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze: Beschluss Aufhebung
       •     Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze

3.    Gebührenreglement zum Abwasserentsorgungsreglement, Änderung Art. 2: Beschluss
       •     Gebührenreglement zu Abwasserentsorgungsreglement

4.    Überbauungsordnung Wärmeverbund Hohfluh mit Zonenplanänderung: Beschluss
       Verbindliche Unterlagen:
       •    Überbauungsplan
       •    Überbauungsvorschriften
       •    Zonenplanänderung
       Weitere orientierende Unterlagen:
       •    Erläuterungsbericht
       •    Beilage 1 zum Erläuterungsbericht
       •    Beilage 2 zum Erläuterungsbericht
       •    Beilage 3 zum Erläuterungsbericht
       •    Mitwirkungsbericht vom Mai 2025
       •    Vorprüfungsbericht vom 16. April 2025
       •    Beilagen zum Vorprüfungsbericht
       •    Gemeinderatsprotokollauszug

5.    Wasserversorgung, Betriebsführung durch Alpen Energie: Genehmigung wiederkehrende Ausgabe

6.    Strassensanierung Blatti - Gofer - Eggli: Genehmigung Verpflichtungskredit

7.    Orientierungen
       a)    Baustelle N8, Brünigpass
       b)    Höchstspannungsleitung Innertkirchen - Hasliberg - Mettlen
       c)    Klausurthema «Wohnraum für Ortsansässige»

8.    Verschiedenes

9.    Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürger/innen

Die Unterlagen zu den Traktanden 2, 3 und 4 liegen bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg öffentlich auf. Das Budget 2026 liegt ab dem 10. November 2025 ebenfalls auf bzw. kann hier eingesehen werden.

Das Protokoll der Versammlung liegt vom 4. Dezember 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Gemeinderat freut sich, die Teilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro einzuladen.

Gemeinderat Hasliberg


News

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