Allgemeine Neubewertung – Medienmitteilung
Die amtliche Neubewertung 2020 beschert der Gemeinde Hasliberg gemäss Hochrechnung der Steuerverwaltung des Kantons Bern zusätzliche Liegenschaftssteuern von 215'310 Franken pro Jahr. Im Vergleich mit anderen Gemeinden fällt Hasliberg mit einem hohen Landrichtwert von Bauland von 520 Franken auf.
Seit der letzten allgemeinen Neubewertung von 1999 haben sich die Immobilienpreise fast ausnahmslos nach oben entwickelt. Die amtlichen Werte stehen somit aktuell teilweise in einem sehr realitätsfernen Verhältnis zum aktuellen Verkehrswert. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat deshalb eine allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte angeordnet, mit der Absicht, ein Zielmedianwert von 70 % der Verkehrswerte anzustreben. Alle Grundstücke im Kanton werden automatisiert verarbeitet und den Eigentümern eröffnet. Dies erfolgt auch, wenn der amtliche Wert bei landwirtschaftlichen Wald- oder Landgrundstücken unverändert bleibt. Nur in wenigen Einzelfällen ist ein Augenschein vor Ort notwendig.
Um die neuen Werte bestimmen zu können, führt die Steuerverwaltung eine Statistik über sämtliche verkaufte Grundstücke im Kanton Bern zwischen 2013 bis 2016, welche die Grundlage für die aktuelle Neubewertung bildet. Diese entwickelt sich sehr unterschiedlich, wie die nachfolgenden Beispiele aufzeigen:
Die Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 und die Einführung des Zweitwohnungsgesetzes im Jahr 2016 hat die Nachfrage nach bestehenden Liegenschaften, auf denen keine Nutzungsbeschränkung besteht, massiv erhöht. Dafür dürfte der Baulandpreis in Zweitwohnungsgemeinden zurückgegangen sein, da keine reinen Zweitwohnungen mehr gebaut werden können. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Hasliberg nach ihrem hohen Landrichtwert von 520 Franken erkundigt und von der Steuerverwaltung erfahren, dass der Landrichtwert nicht aus einem Durchschnitt berechnet wird, sondern sich aus dem höchsten erzielte Verkaufspreis während der Bemessungsperiode ergibt.
Den meisten Eigentümern des Gemeindegebiets von Hasliberg wurden die neuen amtlichen Werte per 28. Juli eröffnet. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage seit der Eröffnung. Die Gemeinde empfiehlt, die Neubewertung zu prüfen und bei Bedarf die Details der Berechnung bei der Leiterin Steuerwesen Ramona Rieder unter Angabe der entsprechenden Grundstück-Nummer/n anzufordern, ramona.rieder@hasliberg.ch, Tel. 033 972 11 50.
Insbesondere wenn die Liegenschaft aufgrund eines Grundbucheintrages nur als Erstwohnung genutzt werden kann oder auf Bauland nur Erstwohnungen erstellt werden können, empfiehlt die Gemeinde, die Bewertung genau zu prüfen und bei Bedarf Einsprache bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu erheben.
Unter www.hasliberg.ch/aktuelles/allgemeine-neubewertung-der-grundstuecke-und-wasserkraefte-2020/ sind weitere Informationen zu finden. Für allfällige Fragen, insbesondere auch Detailfragen zur Bewertung, steht die Amtliche Bewertung des Kantons Bern zur Verfügung, Tel. 031 633 66 40 (Dienstag und Freitag jeweils 08.00 - 11.00 und 12.30 - 16.30 Uhr).
Gemeinderat Hasliberg
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