Gemeinde Hasliberg

Teilrevision Ortsplanung - Nachträgliche öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG

20. Juli 2022

Die Einwohnergemeinde Hasliberg bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Akten der nachträglichen Änderung des teilrevidierten Baureglements nach der öffentlichen Auflage vom 4. März bis 4. April 2022 und der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 zur nachträglichen öffentlichen Auflage. Es betrifft dies:

  • Art. 30 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1, Gebäudeproportionen
  • Art. 44 Fassadenhöhe traufseitig in der Landwirtschaftszone
  • Art. 57a Abs. 3, 4 und 9
  • Anhang A9, Skizze zu Art. 30, 32 und 44

Zur Einsichtnahme liegen auf:

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d. h. vom 29. Juli bis 29. August 2022 in der Gemeindeverwaltung Hasliberg während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Hasliberg, Urseni 331c, 6085 Hasliberg Goldern einzureichen. Der Gegenstand der Einsprache ist genau zu bezeichnen.

Hinweise

  • Einsprachen können nur gegen die eingangs aufgeführten Inhalte erhoben werden.
  • Die bisherigen Einsprachen gelten als aufrechterhalten. Sie brauchen nicht erneut eingereicht, können aber bezüglich der Anpassungen ergänzt werden.
  • Es werden keine Einspracheverhandlungen durchgeführt.

Der Gemeinderat


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